Eine Mofa-Prüfbescheinigung ist kein Führerschein

Das Mofa ist bei den meisten Jugendlichen das erste Fahrzeug, das nicht mit eigener Muskelkraft betrieben wird. Um ein Mofa fahren zu dürfen, ist eine Mofa-Prüfbescheinigung notwendig.

Für viele von uns beginnt die eigene Mobilität mit den eigenen Beinen, wenn wir laufen lernen. Danach kommt dann meistens ein Laufrad, um das Gleichgewichtsgefühl zu trainieren. Und irgendwann dann das erste eigene Fahrrad, für die meisten noch mit Stützrädern, da das ungewohnte Fahren noch nicht so ganz klappt. Damit beginnt für uns dann die richtige Mobilität und wir können zusammen mit den Eltern die nähere Umgebung erforschen, meistens auf dem Weg zum Kindergarten oder zum Einkaufen.

Wenn wir dann älter werden, folgen weitere Fahrräder, die uns bis in die Zeit als Jugendlicher begleiten, aber irgendwann reicht das nicht mehr aus. Mehr Mobilität ist gefragt und das bei weniger Anstrengung. Leider hat der Staat dem Ganzen einen Riegel vorgeschoben, denn Fahrzeuge, die sich aus eigener Kraft bewegen, dürfen erst ab einem bestimmten Alter gefahren werden. Die magische Grenze ist dabei die Vollendung des 15. Lebensjahres, zu dem die Mofa-Prüfbescheinigung erworben werden kann. Voraussetzung für das Erlangen der Bescheinigung ist eine theoretische und praktische Ausbildung, die bei jeder Fahrschule absolviert werden kann. Bevor die Mofa-Prüfbescheinigung ausgehändigt wird, muss allerdings eine theoretische Prüfung bestanden werden, die frühestens 6 Wochen vor Beendigung des 15. Lebensjahres abgelegt werden kann. Mit bestandener Prüfung und dem richtigen Alter wird dann die Bescheinigung ausgehändigt.

Die Mofa-Prüfbescheinigung muss dann immer mitgeführt werden, um die Befähigung zum Führen eines solchen Fahrzeuges nachweisen zu können. Rein rechtlich gesehen ist die Mofa-Bescheinigung dabei kein Führerschein und diesem auch nicht gleichgestellt. Somit kann die Bescheinigung im Ausland nicht verwendet werden. Dies wird aber in den meisten Fällen auch nicht notwendig sein. Denn einerseits sind Auslandsreisen mit dem Mofa eher unwahrscheinlich und andererseits kennt auch kein Land außer Deutschland eine solche Bescheinigung. Somit wird voraussichtlich auch kein Polizist nach einem solchen Nachweis fragen, wenn er einen Mofafahrer anhält. Und wer vor dem 01.04.1965 geboren wurde, darf ein Mofa auch so fahren, ebenso wie jeder Inhaber eines Führerscheins.