Das Urheberrecht ist ein sehr umfassender Rechtsbegriff, dessen Grenzen oft schwer zu definieren sind. Dennoch gibt es klare Regeln, insbesondere bei künstlerischen Errungenschaften.
Das Urheberrecht im Internet bezieht sich auf kreative Erzeugnisse aller Art und ist nicht nur auf Musik und Filme beschränkt. Demzufolge können auch Programme ins Urheber- oder Patenrecht gezählt werden, wobei man einfache Programme auch wie Naturgesetze oder mathematische Formeln betrachten kann, welche nicht patentiert oder geschützt werden dürfen. Die Regelung bei Programmen ist im Detail umstritten, aber für die meisten Software-Strukturen, welche im Internet angeboten werden, gilt das Urheberrecht ebenso, wie für fast alle Musikstücke und Spielfilme, die täglich in großen Mengen illegal und frei verfügbar im Internet angeboten werden. Die Rechtslage ist bei Filesharing-Delikten streng und sehr klar geregelt. Allerdings lohnt sich eine Überprüfung kleiner Datenmengen nur eingeschränkt; daher werden bei weitem nicht alle illegalen Downloads strafrechtlich geahndet.
Zivilrechtlich kann man so gut wie alle Delikte gerichtlich ahnden lassen, allerdings lohnt sich das Vorgehen gegen den Download kleiner Datenmengen nur bedingt, denn die Anwaltskosten müssen vom klagenden Urheber selbst getragen werden. Bei großen Programmen, die teilweise mehrere tausend Euro kosten, werden Delikte viel häufiger bestraft. Insbesondere, wenn diese Datenmengen auf dem Schwarzmarkt nach dem Download zum Verkauf angeboten werden, muss die Polizei in jedem Fall eingreifen. Spezialermittler konzentrieren sich nur auf Verletzungen des Urheberrechts im Internet; daneben gibt es auch Polizeibeamte, welche sich mit anderen Internetdelikten befassen. Darunter zählt auch das Verbreiten illegaler Videos und anderer Inhalte, beispielsweise bezüglich Kinderpornographie und Rechtsextremismus.
14. März