Die Kosten für Fortbildung können abgesetzt werden

Wer die Kosten für Fortbildung steuerlich geltend machen möchte, muss bestimmte Vorgaben erfüllen. Nur bei ausreichender Belegbarkeit über die Notwendigkeit kann der Arbeitgeber den Betrag anerkennen lassen.

Die Kosten für Fortbildung können beim Finanzamt eingereicht werden. Voraussetzung dafür ist, wenn die Weiterbildung den derzeit ausgeübten Beruf tatsächlich betrifft und in einem unmittelbaren Zusammenhang dazu steht - sie muss sich eindeutig als Ergänzung einstufen lassen. Trifft dieses zu, lassen sich die Kosten für die Fortbildung, bei einer nicht selbstständigen Tätigkeit, als gesonderte Kosten absetzen. Ausbildungskosten müssen als andere Ausgaben gewertet werden und sind daher steuerlich abweichend einzuordnen.

Sonstige Abzüge oder anzurechnende Abgaben dürfen bei der Erstattung von dem Arbeitgeber an den Arbeitnehmer nicht berechnet werden. Auch die vom Gesetz her für den Arbeitgeber sich daraus ergebenden steuerlichen Beträge können nicht an denjenigen weitergegeben werden, der die Fortbildung gemacht hat. Dieses ist ausschließlich dem Arbeitgeber vorbehalten, der für die Kosten für Fortbildung aufgekommen ist. Auch dabei ist eine Rechtfertigung notwendig, die belegt, dass aus innerbetrieblichen Gründen die Weiterbildung des Mitarbeiters unumgänglich war. Die Rechnung sollte daher unbedingt den Arbeitgeber als Adressaten aufweisen. Andernfalls muss eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vorliegen, dass er die Kosten übernimmt. Im schlechtesten Fall kann dies bedeuten, dass der Teilnehmer die Rechnung eigenständig begleichen muss.

Wer die Kosten für Fortbildung steuerlich geltend machen möchte, sollte darauf achten, dem Finanzamt alle Gründe für die Notwendigkeit der Maßnahme nachweisen zu können. Beispielsweise kann eine Freistellung von den innerbetrieblichen Arbeitszeiten einen Hinweis darauf geben. Seminargebühren und zusätzlich benötigtes Material wie Bücher o. ä. gehören dazu. Die Anreise (auch mit dem eigenen Pkw) und Versorgung bzw. Unterbringung kann eingereicht werden, was nur dann gilt, wenn die Weiterbildung außerhalb des Betriebes stattfinden musste und keine andere Teilnahme in örtlich näherer Erreichbarkeit lag. Findet die Fortbildung im Ausland statt, gilt dabei, dass die festgelegten Termine für Seminare so dicht beieinanderliegen, dass für private Aktivitäten wenig Möglichkeiten bleiben.