Meisterbrief erstellen: Qualifikation für Betriebe

Das Handwerk blickt auf eine lange Tradition zurück. Besonders auch das Ausbilden von Gesellen und die Fortbildung zum Meister tragen zum Fortbestand und zur Qualitätssicherung der Handwerksbetriebe bei.

Das Handwerk ist ein wichtiger Bestandteil einer Gesellschaft und genießt aus diesem Grund noch immer hohes Ansehen. Viele Jugendliche mit verschiedenen Schulabschlüssen entscheiden sich nach der Schule für eine Ausbildung in einem der verschiedenen Handwerksbetriebe. Auch wenn aus wirtschaftlichen Gründen längst nicht mehr so viele Betriebe ausbilden wie in vergangenen Zeiten, wird doch nach wie vor viel auf Auszubildende im Handwerk als Zukunftsoption gesetzt. Um Lehrlinge ausbilden zu dürfen, muss der Betrieb dazu eine Berechtigung erwerben. Diese bekommt man, wenn mittels der Ausbilder-Eignungsverordnung festgestellt wird, dass der Betrieb bzw. die dort arbeitenden Personen geeignet sind, Lehrlinge fachgerecht und angemessen auszubilden. Oft wird diese Berechtigung erworben, wenn sich der Betrieb als Meisterbetrieb auszeichnet. Diese Auszeichnung bekommt man von der Handwerkskammer verliehen, wenn in besagtem Betrieb mindestens ein Mitarbeiter über den Meistertitel verfügt. Während in der Vergangenheit ein Meistertitel für manche Bereiche Voraussetzung war, um überhaupt einen eigenen Betrieb eröffnen zu dürfen, ist er heute nur noch eine Option. Zweifler befürchten dadurch eine Verschlechterung der handwerklichen Qualität.

Einen Meistertitel bekommt man verliehen, wenn man die Meisterprüfung abgelegt und bestanden hat. Voraussetzung dafür ist das vorherige Bestehen der Gesellenprüfung, d. h., dass man eine gewisse berufliche Eignung vorweisen kann. Über Berufserfahrung muss man davon abgesehen nicht verfügen. Hat man die Meisterprüfung erfolgreich hinter sich gebracht, wird die Handwerkerinnung einen personalisierten Meisterbrief erstellen und den Meistertitel verleihen. Bei Letzterem handelt es sich um einen rechtlich geschützten Titel, der von diesem Moment an von der betreffenden Person zusammen mit deren Namen verwendet werden darf. Arbeitet man in einem oder führt man einen Handwerksbetrieb, darf sich dieser von nun an Meisterbetrieb nennen. Der Meister selbst kann verschiedene Zuständigkeitsbereiche haben. Durch seine erworbenen Kenntnisse ist er für die Bereiche Ausbildung, Unternehmen und Spezialisierung auf sein Fachgebiet qualifiziert und kann entsprechend dort eingesetzt werden, wo er benötigt wird.