Die Wohngebäude-Versicherung - ein sinnvoller Schutz

Wer sich vor unabsehbaren finanziellen Risiken schützen möchte, sollte eine Wohngebäude-Versicherung abschließen. Schließlich sind die eigenen vier Wände die teuerste Anschaffung im Leben.

Wer sich ein Haus kauft oder selbst baut, versucht in der Regel, sein Hab und Gut vor allen denkbaren Schäden zu bewahren. Die meisten Hausbesitzer sichern ihr Eigentum durch eine Wohngebäude-Versicherung ab. Wer sein Bauvorhaben über eine Bank finanziert, wird meist vom Kreditgeber bereits verpflichtet, das Haus ausreichend zu versichern. In der Regel geschieht das durch eine Feuerversicherung, diese sichert den Rohbau bereits in der Bauphase vor Feuer.

Bis ins Jahr 1994 galt in vielen Bundesländern eine Pflicht zur Wohngebäude-Versicherung, heute hat jeder Hausbesitzer die freie Wahl sich zu versichern oder auch nicht. Wer eine Versicherung abschließen möchte, sollte darauf achten, dass die im Vertrag enthaltenen Bestandteile die folgenden Kriterien erfüllen. Ein Gebäude sollte gegen Feuer nach einem Brand, Blitzschlag oder einer Explosion versichert sein. Ebenso bei einem Schaden durch Leitungswasser, etwa nach einem Rohrbruch oder einem Frostschaden an der Wasserleitung. Auch Unwetterschäden wie Sturm und Hagel sollten über diese Versicherung abgedeckt werden. Wer in der Nähe von stehenden oder fließenden Gewässern lebt, sollte ebenfalls über einen Schutz vor Elementarschäden nachdenken. In Zeiten des Klimawandels sind Wetterereignisse wie Starkregen oder Hochwasser für immer mehr Schäden an Gebäuden verantwortlich. Hier ist aber zu beachten, dass in besonders betroffenen Gegenden, Hochwasser nicht versichert werden.

Wer bei den Beiträgen sparen möchte, kann über eine höhere Selbstbeteiligung nachdenken. Keinesfalls ist es ratsam, Risiken nicht zu versichern, denn ein Schaden kann hier schnell in einem sechsstelligen Bereich liegen. Ein Gebäude sollte zum Neuwert versichert werden, das bedeutet, dass im Schadensfall der ortsübliche Neuwert ersetzt wird. Der Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt, der im Vertrag festgeschrieben wurde, vorausgesetzt der erste Beitrag wurde vom Versicherten bezahlt. In der Regel läuft ein Vertrag 2 Jahre und wer seinen Versicherer wechseln möchte, sollte sich rechtzeitig nach einer Alternative umsehen. Wie bei den meisten Versicherungen kann der Vertrag auch nach einem Schadensereignis gekündigt werden.