Viele Banken oder Sparkassen bieten neben einem laufenden Konto den neuen Kunden auch ein Tagesgeldkonto an. Zumindest für einen bestimmten Zeitraum werden im Vergleich gute Zinsen angeboten.
Die Geldinstitute bemühen sich verstärkt um neue Kundenbeziehungen. Dieses geschieht vorwiegend im Bereich der laufenden Konten. Die Kunden werden mit einem kostenlosen Giokonto angesprochen, welches bei den meisten Banken oder Sparkassen von einem bestimmten monatlichen Geldeingang abhängt. Bei einigen Instituten ist es völlig egal, wie sich der Mindestbetrag für den Geldeingang zusammensetzt, andere wollen den Geldeingang in einer Summe sehen. Wird der Mindestbetrag in einem Monat nicht erreicht, fallen für diesen Monat Kontoführungsgebühren an. Die Guthaben auf den laufenden Konten werden normalerweise nicht verzinst. Eventuell wird dem neuen Kunden ein Dispositionskredit eingeräumt, zumindest ist dieser auf Antrag möglich.
Viele Kunden sind mit dem unverzinsten Guthaben auf den Girokonten nicht einverstanden. Aus diesem Grund bieten die Banken und Sparkassen ein kostenloses und bequemes Tagesgeldkonto parallel zu dem laufenden Konto an. Dieses Tagesgeldkonto kann bequem von zu Hause aus online geführt werden. Die Kontoführung geschieht wie bei einem Girokonto, allerdings sind Überweisungen, Daueraufträge oder Barauszahlungen nicht möglich. Die Geldübertragung von dem Girokonto zum Tagesgeldkonto ist sehr einfach. So hat der Bankkunde die Möglichkeit, überschüssige Beträge von seinem Girokonto auf das Tagesgeldkonto zu übertragen und dieses wie ein normales Sparkonto zu führen. Allerdings ist das Tagesgeldkonto mit einer höheren Verzinsung versehen, und so lohnt sich die Übertragung kleinerer Beträge auch für wenige Tage. Die Mühe ist gering, aber gut bezahlt beziehungsweise verzinst. Das Tagesgeldkonto kann auch genutzt werden, um andere Guthaben, die kurzfristig wieder benötigt werden, zwischenzuparken. Die Guthaben auf dem Tagesgeldkonto können per Mausklick jederzeit auf das laufende Konto übertragen werden und von dort per Überweisung oder Barauszahlung zeitnah zur Verfügung stehen. Die Übrtragung vom Tagesgeldkonto auf das laufende Konto zählt bei einigen Bankpartnern als Geldeingang.
Wer ein Tagesgeldkonto führt und dafür Zinserträge erhält, muss von diesen Erträgen einen Teil an das Finanzamt abführen. Diesen Abzug nimmt die kontoführende Bank direkt bei Zufluss der Zinsen vor, zuzüglich einem Abzug für den Solidaritätszuschlag und einer eventuellen Kirchensteuer. Will man diese Abzüge vermeiden, kann der Kunde der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, den diese bei den Zinszahlungen in der gegebenen Höhe berücksichtigt. Hat der Kunde den rechtzeitigen Zeitpunkt für die Erteilung dieses Auftrages verpasst, kann er die einbehaltenen und abgeführten Beträge über seine Lohnsteuererklärung oder den Einkommensteuerausgleich am Jahresende zurückfordern.
03. August