Verbraucher können Schufaeinträge löschen lassen

Das Wort „Schufa“ ruft bei vielen Menschen Ängste hervor, da immer wieder Gerüchte über das Schicksal von Menschen mit einer „negativen“ Schufa kursieren. Viele wissen nicht, dass man Schufaeinträge löschen lassen kann.

Die Schufa ist eine Datensammelstelle, die von vielen Unternehmen wie zum Beispiel Kreditinstituten, Versandhäusern, Versicherungen und Mobilfunkanbietern genutzt wird, um sich eine gewisse Sicherheit in Bezug auf die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit ihrer Kunden zu verschaffen. Zudem erfasst die Schufa Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, wie zum Beispiel eidesstattliche Versicherungen. Das Unternehmen meldet der Schufa Daten über den Verbraucher, wie zum Beispiel den Abschluss eines Kredites, eine unregelmäßige Ratenzahlung oder die Rückgabe von Lastschriften aufgrund mangelnder Kontodeckung. Aus den Angaben verschiedener Unternehmen stellt sich die Schufa-Auskunft des Kunden zusammen.

Diese Schufa-Auskunft bildet die Basis für weitere Geschäftsabschlüsse. Bei Kreditanträgen, Baufinanzierungen oder beispielsweise dem Abschluss eines Handyvertrages wird von der Bank oder dem Mobilfunkanbieter zunächst – vom Verbraucher durch Unterschrift autorisiert - eine aktuelle Schufa-Auskunft angefordert. Wenn sich ein Verbraucher in der Vergangenheit durch irgendeine Unregelmäßigkeit einen negativen Schufa-Eintrag eingehandelt hat, beginnen die Schwierigkeiten. Meist wird der Antrag des Kunden dann sofort und ohne weitere Begründung abgelehnt. Dabei kommt es nicht darauf an, wie der negative Schufa-Eintrag zustande gekommen ist und wie lange er zurückliegt.

Was also tun, wenn ein Vertrag – womöglich mit der Begründung „negative Schufa“ - abgelehnt wurde? Der Verbraucher hat jederzeit das Recht, bei der Schufa eine Selbstauskunft einzuholen. Sollte tatsächlich ein negativer Eintrag - zu Recht oder zu Unrecht - bestehen, ist nicht alles verloren, denn es gibt die Möglichkeit, Schufaeinträge löschen zu lassen. Bei bestimmten Vorgängen - wie der vollständigen Rückzahlung eines Kredites - gibt es zeitliche Vorgaben für die automatische Löschung der Einträge. Bei anderen Sachverhalten, wie der eidesstattlichen Versicherung oder einem Privatinsolvenzverfahren, muss der Verbraucher selbst aktiv werden und die Schufaeinträge löschen lassen - in dem Fall durch das Beibringen eines Nachweises, dass die Eintragung beim Amtsgericht gelöscht wurde.